NKVF - Bundesasylzentren: Menschenrechtskonforme Unterbringung, Verbesserungspotential in einzelnen Bereichen
Bern, 11.01.2019 - Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) überprüfte 2017 und 2018 die Zentren des Bundes im Asylbereich und veröffentlicht heute ihre Erkenntnisse und Empfehlungen in einem Gesamtbericht. Die Unterbringung von asylsuchenden Personen durch den Bund ist nach Einschätzung der Kommission grundsätzlich menschen- und grundrechtskonform. Als besonders positiv wertet die Kommission den seit der Aufhebung des allgemeinen Handyverbots erleichterten Zugang zu Kontakten mit Angehörigen. Dennoch sieht die Kommission in einzelnen Bereichen Verbesserungspotential, namentlich bei der Handhabung der körperlichen Durchsuchungen, den Disziplinarmassnahmen, der Identifikation von Opfern von Menschenhandel und vulnerablen Personen sowie beim Zugang zur psychiatrischen Grundversorgung.